FIS-Regeln
Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder in der Abfahrt.
Respekt für andere
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährden oder schädigen kann.
Steuerung von Geschwindigkeit und Verhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und sein Verhalten seinen persönlichen Fähigkeiten sowie den allgemeinen Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen und der Verkehrsdichte auf den Pisten anpassen.
Management-Kontrolle
Der vorgelagerte Skifahrer und Snowboarder, dessen beherrschende Stellung die Wahl der Fahrspur ermöglicht, muss seine Fahrtrichtung so wählen, dass die Sicherheit des nachfolgenden Skifahrers und Snowboarders gewährleistet ist.
Überschreiten von
Überholt werden kann stromaufwärts oder stromabwärts, von rechts oder von links, aber immer so weit, dass der überholte Skifahrer oder Snowboarder nicht überholt werden kann.
Eindringen und in die Strecke einfahren und bergauf abbiegen
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Parkplatz einfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich durch eine Kontrolle sowohl auf der Steigung als auch auf der Abfahrt vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Parken
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, auf den Pisten in engen Passagen oder bei schlechter Sicht unnötig zu parken. Im Falle eines Sturzes muss der Skifahrer oder Snowboarder die Piste so schnell wie möglich freimachen.
Auf- und Abstieg zu Fuss
Der Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt, darf nur den Rand der Piste benutzen. Dasselbe gilt für den Skifahrer und Snowboarder, der zu Fuss absteigt.
Respekt für Markierungen und Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierungen und Zeichen beachten.
Unterstützung
Im Falle eines Unfalls müssen alle Skifahrer und Snowboarder Hilfe leisten.
Identifizierung
Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der Zeuge oder Beteiligter eines Unfalls ist oder für einen Unfall verantwortlich oder nicht verantwortlich ist, ist verpflichtet, seine Identität bekannt zu geben.